Neue Regeln für das Kindergeld
IG Metall rät Azubis, Ansprüche zu prüfen
Auszubildende im Alter von 18 bis 24 Jahren können ab dem Jahr 2012 unabhängig von der Höhe ihres Einkommens Kindergeld beziehen. Die bisherige Einkommensbegrenzung von 8.004 Euro pro Jahr falle dann für diese Gruppe durch das Steuervereinfachungsgesetz weg, teilte die IG Metall Nordhessen mit. „Wir raten, eventuelle Ansprüche möglichst bald zu prüfen und anzumelden“, sagte IG Metall-Jugendsekretär Javier Pato-Otero. Von dem Wegfall der Begrenzung profitieren laut IG Metall zudem alle 18-bis 24-Jährigen, die ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr oder ähnliche anerkannte Dienste leisten.
Vereinfachung auch für zweite Berufsausbildung
Vereinfacht wird der Kindergeldbezug auch für Auszubildende, die nach Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung oder eines Erststudiums eine weitere Berufsausbildung absolvieren und das 25. Lebensjahr noch nicht erreicht haben. Zwar gehen die Behörden bei ihnen davon aus, dass sie sich selbst unterhalten können. Diese Behauptung ist allerdings widerlegbar: Die Betroffenen müssen lediglich die aktuelle zweite Ausbildung nachweisen. Eine eventuelle gleichzeitige Erwerbstätigkeit darf dabei nicht mehr als 20 Stunden pro Woche in Anspruch nehmen.
Kostenlose Beratung und Hilfe für Mitglieder der IG Metall
Mitglieder der IG Metall werden von der Gewerkschaft kostenlos bei der Inanspruchnahme der neuen Regelungen beraten. Termine sind unter Telefon (0561) 70005-0 erhältlich.




