Hast Du Deinen Anspruch auf Bildungsurlaub im Jahr 2025 nicht genutzt? Dann kannst diesen Anspruch noch bis Ende Dezember auf das kommende Jahr übertragen. Hier gibt es einen Musterbrief.
Dazu genügt eine formlose schriftliche Mitteilung an den Arbeitgeber. Einen Musterbrief findest Du hier (bereitgestellt vom Land Hessen). Bei Fragen kannst Du uns zudem gerne kontaktieren.
Hier findest Du die Bildungsangebote für unsere Mitglieder (Bildungsurlaub).
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