29.10.2024 | Angestelltenausschuss

Facettenreich und relevant: Psychische Gesundheit im Betrieb

In Deutschland sind jährlich fast 18 Millionen Menschen von einer psychischen Erkrankung betroffen. Diese Zahl präsentierte die im Volkswagenwerk Kassel tätige Psychologin Clarissa Steltner gleich zu Beginn ihres Vortrags am Montagabend im DGB-Haus. Die Vermeidung psychischer Erkrankungen und der rationale Umgang mit ihnen sind also bestimmt kein Nischenthema.

Psychologin Clarissa Steltner (Foto: Martin Sehmisch)

Und es eignet sich nicht für zugespitzte Betrachtungen. Etwa, wenn man das Thema nur im Gegensatzpaar „krank“ und „gesund“ betrachtet – oder gar mit dem Finger auf erkrankte Kolleg*innen gezeigt wird. Denn wenn aus normalen psychischen Beanspruchungen krank machende Fehlbeanspruchungen werden, leidet nicht nur die Gesundheit der betroffenen Person, sondern auch die betriebliche Kostenrechnung der Unternehmen.

Es gibt Studien, die belegen, dass die Investitionen in Maßnahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM) einen auch kostenrelevanten Nutzen generieren. Schon aus diesem Grund lohnt es sich also auch für Arbeitgeber*innen, dem Thema mehr Bedeutung beizumessen. Auf die psychische Gesundheit der Beschäftigten zu achten zahlt sich also für alle aus.

Voraussetzung dafür ist ein verständnisvoller, helfender und rationaler Umgang mit der psychischen Dimension von Gesundheit. Die systematische Erfassung von psychischen Gefährdungen ist die beste Prävention.

Ein Praxisbeispiel für die psychische Gefährdungsbeurteilung lieferte Ilyas Gökce, der den Teilnehmer*innen den betrieblichen Prozess dahinter erklärte. So sind aus Arbeitsschutzsicht psychische Belastungen in gleicher Weise zu beurteilen und mit Maßnahmen zu reduzieren wie körperliche Belastungen. Hier kommen auch Betriebsratsmitglieder und aktive Gewerkschafter*innen ins Spiel. Sie können – häufig gemeinsam mit dem Arbeitgeber – dafür sorgen, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen mit Leben gefüllt werden. Dazu gehören etwa Gefährdungsbeurteilungen für Arbeitsplätze und Abläufe sowie Maßnahmen und Hilfsangebote. Übrigens bestimmt der Betriebsrat auch dann mit, wenn die Maßnahmen komplett von externen Trägern übernommen werden.

Die Diskussion, bei der Interessierte und Vertreter*innen aus verschiedenen Betrieben ihre Erfahrungen und Herausforderungen im Umgang mit der psychischen Gefährdungsbeurteilung einbrachten, bot wertvolle Perspektiven. Sie ermöglichte es, voneinander zu lernen und neue Ansätze mitzunehmen. Die hohe Beteiligung unterstrich dabei die Dringlichkeit und Relevanz des Themas.

"Wir als IG Metall beteiligen uns in den Betrieben daran, psychische Gesundheit als ganz normale Dimension von Gesundheit zu betrachten", sagte Gewerkschaftssekretärin Elisabeth Rutz. "Betriebsratsmitglieder und IG Metall-Vertrauensleute können durch ihre Tätigkeit entscheidend dazu beitragen, die Situation für alle zu verbessern", sagte sie.

Wer Fragen dazu hat, kann sich gerne an die für die Angestelltenarbeit zuständige Sekretärin wenden: www.igmetall-nordhessen.de/personengruppen/angestellte

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