05.01.2022 | Betriebsrat gründen

Beste Idee für 2022: Endlich ein Betriebsrat!

Immer häufiger melden sich Beschäftigte aus Unternehmen ohne Betriebsrat bei der IG Metall mit dem Wunsch, eine Interessenvertretung zu gründen. Wie läuft das?

Wenn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen Betriebsrat gründen möchten, erhalten sie umgehend Unterstützung von der IG Metall Nordhessen. Die Gewerkschaftssekretäre Andreas Köppe und Dennis Schindehütte sagen im Interview, worauf es ankommt.

 

Was müssen ein Kollege und eine Kollegin mitbringen außer dem Wunsch, einen Betriebsrat zu gründen?

Andreas Köppe: Den Willen zur Veränderung und die Bereitschaft, selbst mit anzupacken. Dazu gehört auch Mut, denn man sollte auf Augenhöhe mit dem Chef sein wollen. Das wichtigste ist aber, in der Belegschaft verankert zu sein.

Dennis Schindehütte: Einfühlungsvermögen und zuhören können sind dabei entscheidend. Die Kolleginnen und Kollegen im Betrieb müssen einem zutrauen, ihre Interessen effektiv zu vertreten und wirklich für sie einzustehen.

 

Welche Unterstützung kann die IG Metall Nordhessen leisten?

Andreas Köppe: Gerade die ersten Schritte sind nicht einfach. Da gibt es viele rechtliche Vorgaben, die wir gemeinsam mit den Betriebsräten erfüllen. Dafür sind wir da. Kurze, heiße Drähte zu uns sind dabei selbstverständlich.

Dennis Schindehütte: Als Betriebsrat hat man Rechte, aber auch Pflichten. So müssen sich Betriebsratsmitglieder im Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht weiterbilden, um mit dem Arbeitgeber auf Augenhöhe agieren zu können. Dazu bietet die IG Metall ein facettenreiches Bildungsprogramm an. Zudem betreuen wir unsere Betriebsräte natürlich auch individuell und stehen ihnen mit Rat und Tat im täglichen Geschäft zur Seite.

 

Müssen die Initiatorinnen mit Gegenwind vom Arbeitgeber rechnen?

Dennis Schindehütte: In Unternehmen mit einer positiven Unternehmenskultur arbeiten Geschäftsführung und Betriebsrat oft konstruktiv und respektvoll zusammen, trotz Meinungsverschiedenheiten. Dafür gibt es aber keine Garantie. Je nach wirtschaftlicher Situation kann dieses Verhältnis schnell kippen. Bei Neugründungen gibt es manchmal auch massiven Gegenwind.

 

Was dann?

Andreas Köppe: Es gibt ja Schutzschilde, die Betriebsratsinitiatoren haben. Der erste ist das Gesetz und der besondere Kündigungsschutz für die Initiatoren. Der zweite ist die IG Metall. Unsere Beteiligung macht dem Arbeitgeber deutlich, dass die Initiatoren Schutz genießen. Wo nötig machen wir klar, dass die Behinderung der Betriebsratswahl strafbar ist.

Dennis Schindehütte: Meistens reagieren Chefs verunsichert auf eine bevorstehende BR-Gründung. Die haben dann häufig auch einfach Angst, etwas falsch zu machen, weil sie natürlich auch wissen, dass die Rechtslage klar ist. Mit der IG Metall an der Seite können Initiatoren von Betriebsratswahlen gut schlafen. Wir helfen, wenn es hart auf hart kommt!

 

Nur eine Hürde: 5 Beschäftigte nötig
Eine Betriebsratsgründung ist möglich in Unternehmen mit mindestens fünf volljährigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Drei von ihnen müssen mindestens ein halbes Jahr in dem Unternehmen beschäftig sein.

Weitere Informationen und Kontakt: igmetall-nordhessen.de/br

Von: ms

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