Leihbeschäftigte, die mindestens sechs Monate Mitglied der IG Metall sind und mindestens sechs Monate bei ihrer Leihfirma beschäftigt sind, erhalten vom Arbeitgeber auf Antrag einen Mitgliederbonus ausbezahlt. Die Höhe ist abhängig von der Beschäftigungsdauer (siehe Tabelle unten).
Wichtig: Wer noch bis Ende Mai 2024 Mitglied wird, erhält bereits in diesem Jahr eine zusätzliche Zahlung, nämlich den Mitgliedervorteil zum Weihnachtsgeld 2024.
Um die Extrazahlungen vom Arbeitgeber zu erhalten, muss diese jeweils beantragt werden. Dem Antrag muss eine aktuelle Mitgliedsbescheinigung beigefügt werden, die sich das Mitglied eigenständig über das Selfservice-Portal auf igmetall.de herunterladen oder über die Geschäftsstelle beziehen kann (bitte in diesem Fall unter Angabe des vollen Names, der Mitgliedsnummer, des Geburtsdatums und des Arbeitgebers über unser Kontaktformular anfordern). Leihbeschäftigte, die sich den Mitgliederbonus sichern wollen, müssen mindestens sechs Monate Mitglied der IG Metall sein. (Die Regelung gilt nicht für Beschäftigte der Firma "Autovision – Der Personaldienstleister" sowie Verleihbetriebe, die keine Tarifbindung oder aber eigene Tarifverträge haben.)
Wichtig: Die Mitgliedsbescheinigung darf bei der jeweiligen Antragstellung nicht vor dem 19. Mai bzw. dem 19. Oktober ausgestellt sein. Das bedeutet:
Für die fristgerechte Antragstellung muss der Posteingang/E-Mail-Eingang spätestens am 30. Juni bzw. 30. November erfolgen.
Für eine Mitgliedschaft sprechen neben dem Bonus auch der kostenlose Rechtsschutz der IG Metall und die Zugehörigkeit zu einer starken Solidargemeinschaft.
Beschäftigungsdauer beim Verleihbetrieb | zum Urlaubsgeld 2024 | zum Weihnachtsgeld 2024 | zum Urlaubsgeld 2025 |
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nach dem 6. Monat | 258,75 Euro | 268,32 Euro | 278,52 Euro |
im 2. und 3. Jahr | 362,25 Euro | 375,65 Euro | 389,93 Euro |
ab dem 4. Jahr | 517,50 Euro | 536,65 Euro | 557,04 Europ |