Leihbeschäftigte: Dauerhaft mehr Geld für IG Metall-Mitglieder

Leihbeschäftigte, die mindestens sechs Monate Mitglied der IG Metall sind und mindestens sechs Monate bei ihrer Leihfirma beschäftigt sind, erhalten vom Arbeitgeber auf Antrag einen Mitgliederbonus ausbezahlt. Die Höhe ist abhängig von der Beschäftigungsdauer (siehe Tabelle unten).

Wichtig: Wer noch bis Ende Mai 2024 Mitglied wird, erhält bereits in diesem Jahr eine zusätzliche Zahlung, nämlich den Mitgliedervorteil zum Weihnachtsgeld 2024.

Um die Extrazahlungen vom Arbeitgeber zu erhalten, muss diese jeweils beantragt werden. Dem Antrag muss eine aktuelle Mitgliedsbescheinigung beigefügt werden, die sich das Mitglied eigenständig über das Selfservice-Portal auf igmetall.de herunterladen oder über die Geschäftsstelle beziehen kann (bitte in diesem Fall unter Angabe des vollen Names, der Mitgliedsnummer, des Geburtsdatums und des Arbeitgebers über unser Kontaktformular anfordern). Leihbeschäftigte, die sich den Mitgliederbonus sichern wollen, müssen mindestens sechs Monate Mitglied der IG Metall sein. (Die Regelung gilt nicht für Beschäftigte der Firma "Autovision – Der Personaldienstleister" sowie Verleihbetriebe, die keine Tarifbindung oder aber eigene Tarifverträge haben.)

Wichtig: Die Mitgliedsbescheinigung darf bei der jeweiligen Antragstellung nicht vor dem 19. Mai bzw. dem 19. Oktober ausgestellt sein. Das bedeutet:

  • Für den Mitgliedervorteil zum Urlaubsgeld kann der Antrag erst ab dem 19. Mai bis einschließlich 30. Juni gestellt werden.
  • Für den Mitgliedervorteil zum Weihnachtsgeld kann der Antrag erst ab dem 19. Oktober bis einschließlich 30. November gestellt werden.

Für die fristgerechte Antragstellung muss der Posteingang/E-Mail-Eingang spätestens am 30. Juni bzw. 30. November erfolgen.

Für eine Mitgliedschaft sprechen neben dem Bonus auch der kostenlose Rechtsschutz der IG Metall und die Zugehörigkeit zu einer starken Solidargemeinschaft.

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Übersicht Mitgliederbonus: Stafflung der Zahlungen

Mitgliedervorteile Leiharbeit: Extrazahlungen zum Weihnachts- und Urlaubsgeld

Beschäftigungsdauer beim Verleihbetrieb zum Urlaubsgeld 2024 zum Weihnachtsgeld 2024 zum Urlaubsgeld 2025
nach dem 6. Monat 258,75 Euro 268,32 Euro 278,52 Euro
im 2. und 3. Jahr 362,25 Euro 375,65 Euro 389,93 Euro
ab dem 4. Jahr 517,50 Euro 536,65 Euro 557,04 Europ

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