Leistung beantragen

Als Mitglied der IG Metall können Sie folgende Leistungen beantragen:

 

Freizeitunfallversicherung

Die IG Metall zahlt bei einem Krankenhausaufenthalt von mindestens 48 Stunden infolge eines Freizeitunfalls eine einmalige Entschädigung bis zum 30-fachen des durchschnittlichen Monatsbeitrags der letzten zwölf Monate, höchstens 51,13 Euro pro Krankenhaustag. Bei Vollinvalidität leistet die IG Metall als einmalige Entschädigung den 500fachen Monatsbeitrag. Die Freizeitunfallversicherung tritt nach zwölfmonatiger Mitgliedschaft in Kraft.

Der Versicherungsschutz ist im Mitgliedsbeitrag enthalten, besteht weltweit und erstreckt sich auf alle Unfälle außerhalb des Berufs. Er gilt beim Surfen oder Klettern genauso wie beim Hobbygärtnern zu Hause. Die Benutzung sämtlicher Verkehrsmittel, vom Auto bis zum Flugzeug, ist mitversichert. Sie können mit dem Leistungsrechner ausrechnen, wie viel Ihnen infolge eines Freizeitunfalls zusteht.

Bitte beachten Sie:

  • Eine Beantragung ist nur bei einem Freizeitunfall möglich. Unfälle auf dem Weg zwischen Arbeits- und Wohnstätte gelten nicht als Freizeitunfall.
  • Eine Unterstützung ist erst ab einem Krankenhausaufenthalt von mindestens 48 Stunden möglich.
  • Sie erhalten das Antragsformular für diese Leistung von uns auf Wunsch zugesendet. Bitte rufen Sie die Geschäftsstelle der IG Metall Nordhessen an: 0561 70005-0. Bitte halten Sie für das Gespräch Ihre Mitgliedsnummer bereit.  

 

Unterstützung im Sterbefall (Sterbegeld)

Im Todesfall erhalten Hinterbliebene von der IG Metall ein Sterbegeld. Es errechnet sich aus der Dauer der Mitgliedschaft und der Höhe der Beitragsleistung. Der Leistungsrechner rechnet Ihnen aus, wie viel Sterbegeld es gibt.

Für die Auszahlung des Sterbegeldes für Hinterbliebene benötigen wir folgende Unterlagen in Kopie:

  • Sterbeurkunde
  • Rechnung über die Bestattungskosten
  • Mitgliedsnummer und Bankverbindung in einem formlosen Anschreiben

Bitte senden Sie diese Unterlagen an: IG Metall Nordhessen, Spohrstraße 6-8, 34117 Kassel. Das Sterbegeld wird im Fall des Todes des Mitglieds ausgezahlt. Im Fall des Todes des Ehepartners des Mitglieds wird der halbe Betrag ausgezahlt.

 

Unterstützung bei außerordentlicher Notlage 

Unsere Mitglieder, die sich in einer außerordentlichen Notlage befinden, können eine finanzielle Unterstützung beantragen. In der Satzung der IG Metall sind die Kriterien für solche Notfälle aufgelistet. Sie erhalten das Antragsformular für diese Leistung von uns auf Wunsch zugesendet. Bitte rufen Sie die Geschäftsstelle der IG Metall Nordhessen an: 0561 70005-0. Bitte halten Sie für das Gespräch Ihre Mitgliedsnummer bereit.

 

Voraussetzungen für die Beantragung aller Leistungen

  • Mitgliedschaft in der IG Metall Nordhessen seit mindestens 12 Monaten
  • Zahlung der satzungsgemäßen Beiträge

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