Bildungsangebote der IG Metall

In unserem vielfältigen Bildungsprogramm gibt es Angebote für alle:

Mitglieder können aus einem breiten Angebot auswählen, darunter auch Bildungsurlaube, für die sie sich vom Arbeitgeber freistellen lassen können.

Betriebsräte, JAV-Mitglieder und Schwerbehindertenvertreter*innen erhalten bei unseren Bildungsangeboten wichtige Informationen für eine schlagkräftige Interessenvertretung.

Vertrauensleute können während der für sie konzipierten Formate die kollegiale Ansprache perfektionieren und sich betriebsübergreifend austauschen.

Wir wollen die Arbeit der IG Metall modern, effizient und inklusiv gestalten. Unsere Bildungsangebote sind deshalb dialogisch ausgelegt und geben wichtige Inputs für den Alltag. Wir freuen uns auf Dich!

Angebote für Mitglieder

Alle Mitglieder der IG Metall können kostenlos unsere Seminarangebote nutzen. Arbeitnehmer*innen können sich zudem für einen Bildungsurlaub vom Arbeitgeber freistellen lassen und so während der Arbeitszeit etwas für ihre persönliche Entwicklung tun. DIeses Video erklärt, was Bildungsurlaub ist und wer ihn in Anspruch nehmen kann:

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Mehr Informationen

 

Das Seminarangebot für Mitglieder kannst Du hier anschauen: zur Internetseite "Bildung und Seminare" der IG Metall. Und hier gibt es weitere Informationen zum Bildungsurlaub. Von der IG Metall Nordhessen wird zudem vom 10. bis 14. Juni 2024 die Frauenbildungswoche im IG Metall-Billdungszentrum Beverungen angeboten. Hier findest Du die Einladung als PDF-Datei.

Hinweise zum Bildungsurlaub

  • Der Bildungsurlaub muss rechtzeitig schriftlich beim Arbeitgeber beantragt werden.
  • Du kannst Deinen Anspruch auf Bildungsurlaub bei Nichtnutzung bis Ende Oktober eines Jahres in das Folgejahr übertragen. Dazu genügt eine schriftliche Mitteilung an den Arbeitgeber.

Bist Du unsicher, welches Angebot für Dich passt? Dann wende Dich gerne an uns (Kontaktdaten auf dieser Seite). In ausgewählten Betrieben gibt es zudem betriebliche Bildungsberater*innen, die Dir helfen, das richtige Angebot zu finden. Wir helfen auch gerne bei Fragen zur und Problemen bei der Freistellung.

Angebote für Betriebsrat, JAV und SBV

Mitglieder von Betriebsräten, von Jugend- und Auszubildenden- sowie von Schwerbehindertenvertretungen haben nach dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) einen besonderen Anspruch auf Bildung, um sich das notwendige Wissen für ihre Arbeit als Interessenvertreter*in anzueignen. Gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG in Verbindung mit § 37 Abs. 2 und § 40 Abs.1 BetrVG muss der Arbeitgeber die Arbeitnehmervertreter*innen für alle Grundlagenseminare mit Entgeltfortzahlung freistellen und die Kosten für Schulungen übernehmen.

Dazu gehören Seminare mit folgenden Inhalten:

  • grundlegende Kenntnisse im Betriebsverfassungsrecht und im Arbeitsrecht,
  • ausreichende Kenntnisse in tariflichen Fragen,
  • allgemeine wirtschaftliche Kenntnisse,
  • rechtliche Kenntnisse sowie alle Themen, um die Aufgaben als Interessenvertreter zu erfüllen.

Hier findest Du passende Angebote:

zur Internetseite "Bildung und Seminare" der IG Metall
zur Betriebsräteakademie Mitte
Von der IG Metall Nordhessen betreute BR-, JAV- und SBV-Gremien erhalten zudem automatisch per Post und/oder E-Mail Angebote, die bei uns vor Ort stattfinden.

Hinweise zur Freistellung

  • Betriebsratsmitglieder, Jugend- und Auszubildendenvertreter*innen sowie Schwerbehindertenvertreter*innen haben nach dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) einen besonderen Anspruch auf Bildung, um sich das notwendige Wissen für ihre Arbeit als Interessenvertreter*in anzueignen. Gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG in Verbindung mit § 37 Abs. 2 und § 40 Abs.1 BetrVG bzw. des § 179 Abs. 4 SGB IX muss der Arbeitgeber die Arbeitnehmervertreter für alle Grundlagenseminare mit Entgeltfortzahlung freistellen und die Kosten für Schulungen übernehmen.

  • Der Betriebsrat muss die Teilnahme an Bildungsveranstaltungen nach § 37 Abs. 6 BetrVG in Verbindung mit § 37 Abs. 2 und § 40 Abs.1 BetrVG bzw. die Schwerbehindertenvertretung muss die Teilnahme nach § 179 Abs. 4 SGB IX beschließen und den Arbeitgeber vorab über den Beschluss informieren.

Ansprechpartner*innen

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