Nach dem hessischen Gesetz über den Anspruch auf Bildungsurlaub (HBUG) haben Arbeitnehmer*innen Anspruch auf in der Regel fünf bezahlte Tage Freistellung pro Jahr für die Teilnahme an einer Veranstaltung zur politischen Bildung oder beruflichen Weiterbildung. Wer in diesem Jahr diesen Anspruch nicht geltend gemacht hat, kann ihn auf das nächste Kalenderjahr übertragen. Dazu genügt ein formloses Schreiben an den Arbeitgeber. Frist: 31. Dezember 2021.
Wenn Beschäftigte ihren Anspruch auf Bildungsurlaub im laufenden Jahr - aus welchen Gründen auch immer - nicht beansprucht haben, so müssen sie ihrem Arbeitgeber gegenüber bis spätestens 31. Dezember des laufenden Jahres schriftlich erklären, dass sie ihren Bildungsurlaubsanspruch auf das folgende Jahr übertragen. Es bedarf keiner Zustimmung des Arbeitgebers. Ein Musterschreiben gibt es hier.
Übrigens: Wenn der Arbeitgeber eine Freistellung im laufenden Jahr abgelehnt hat, wird der Bildungsurlaub automatisch auf das Folgejahr übertragen. Dann ist kein Schreiben notwendig.