Der Arbeitskreis Außerbetriebliche Gewerkschaftsarbeit (AGA) der IG Metall Nordhessen hat zur bevorstehenden Kommunalwahl in Hessen einen Aufruf verfasst. Wir geben ihn an dieser Stelle im Wortlaut wieder. Er enthält auch Informationen zur Wahl des Ausländerbeirats, zu Briefwahl und zum Kumulieren und Panaschieren.
Am 14. März findet in Hessen die Kommunalwahl statt. In 422 Orten sind 4,7 Millionen Wahlberechtigte aufgefordert, ihre Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter und Stadtverordneten neu zu wählen. Die Politikerinnen und Politiker werden für eine Zeit von fünf Jahren gewählt.
Aber wieso ist die Wahl so bedeutsam- und welche Aufgaben haben die Stadtverordneten und Gemeindevertreterinnen und Vertreter nach ihrer Wahl eigentlich genauer?
Nun, oft treffen sie Entscheidungen, wenn es um die Angelegenheiten direkt vor der eigenen Haustür geht. Wie hoch sind die Kita-Gebühren? Wird das Schwimmbad saniert? Und wie oft fährt der Bus, wie oft fährt die Straßenbahn? Wie kann eine gute Anbindung der Wohngebiete an den öffentlichen Nahverkehr sichergestellt werden? Sollte ein Nachbarschaftstreff für ältere Menschen eingerichtet werden? Wann wird die Schule saniert? Wie kann sichergestellt werden, dass sich die Menschen sicher und barrierefrei im öffentlichen Raum bewegen können? Ist das Anrufsammeltaxi auf die Mobilitätsbedürfnisse auch der älteren Menschen ausgerichtet? Das sind Fragen, mit denen sich Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker beschäftigen. Besonders spannend ist es dann, wenn die gewählten Vertreterinnen und Vertreter freiwillige Aufgaben wahrnehmen. So ist es jeder Kommune überlassen, ob es ein Schwimmbad oder Sportanlagen gibt und ob ein Neubaugebiet entsteht. Die Stadtverordnetenversammlung oder Gemeindevertretung entscheidet über den Haushalt und damit darüber, wie sie ihr vorhandenes Geld ausgibt.
In Kassel beispielsweise beschlossen die Politikerinnen und Politiker die Einführung einer Corona-Soforthilfe ("Kopf hoch Kassel") in Höhe von 18 Millionen Euro für inhabergeführte Klein- und Kleinstbetriebe, Künstlerinnen und Künstler, Soloselbstständige, gemeinnützige Vereine und Institutionen. Das Hilfsprogramm der Stadt wurde per Eilverfahren auf den Weg gebracht. In kleineren Gemeinden gibt es ebenfalls zahlreiche Beschlüsse, die interessant für die Bürgerinnen und Bürger sind. Zum Beispiel, ob Straßenausbaubeiträge nicht mehr erhoben werden. Auch, ob ein junger Mann oder eine junge Frau ein Haus im Garten seiner/ihrer Eltern bauen darf, entscheiden die Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter. Denn dann müssen sie eventuell Bebauungsgrenzen und -pläne ändern. Zudem müssen sie die Arbeit des (Ober-) Bürgermeisters bzw. Magistrats überwachen.
Gemeindevertretungen oder Stadtverordnetenversammlung sind dennoch kein Parlament im klassischen Sinne, wie der Landtag oder die Bundesregierung. Was sie nicht dürfen, ist Gesetze zu erlassen. Ihre Aufgabe besteht in der allgemeinen Verwaltung der Gemeinde. Der Rahmen dafür ist in der Hessischen Gemeindeordnung beschrieben.
Ebenfalls am 14. März 2021 werden die Ausländerbeiräte neu gewählt. Der Ausländerbeirat ist die offizielle Vertretung der Bevölkerung mit ausländischen Pass in der Kommune. Er wird von allen wahlberechtigten ausländischen Einwohnerinnen und Einwohnern für die Dauer von fünf Jahren gewählt. In diesem Jahr findet die Wahl erstmal parallel zur Kommunalwahl statt. Als Interessenvertretung der ausländischen Einwohnerinnen und Einwohner kann der Ausländerbeirat bei kommunalpolitischen Entscheidungen, die ihre Belange berühren, mitreden und auf diese Entscheidungen Einfluss nehmen. Wo immer die Interessen der ausländischen Bevölkerung berührt werden, setzen Ausländerbeiräte Akzente und gestalten mit. Es lohnt sich also, das angebotene Wahlrecht wahr zu nehmen!
Zu empfehlen: Briefwahl
Wegen der Corona-Pandemie und der Möglichkeit des Kumulierns und Panaschierens (sehr großer und langer Stimmzettel) empfiehlt es sich, die Möglichkeit der Briefwahl zu nutzen (seit 01. Februar möglich). Die Beantragung erfolgt formlos und einfach per Brief oder Online bei der zuständigen Gemeindebehörde.
Und zum Kumulieren* und Panaschieren* können wir Euch nur ermuntern, insbesondere bei der Briefwahl ist ausreichend Zeit dafür. Vielleicht findet Ihr ja bei der Durchsicht der KandidatInnenlisten den einen oder anderen bekannten Namen, den Ihr auf der Liste weiter vorne sehen möchtet. *Was versteht man unter Kumulieren und Panaschieren? Der Wählerin/ dem Wähler stehen so viele Stimmen zu, wie insgesamt Mandate zu vergeben sind, in Kassel sind das 71 Mandate. Panaschieren bedeutet, dass man seine Stimmen auch an die Bewerberinnen und Bewerber verschiedener Listen ( Parteien) verteilen kann. Zudem kann man einzelne Kandiditatinnen und Kandidaten von ( unterschiedlichen) Listen streichen. Es gibt auch die Möglichkeit, einzelnen Bewerberinnen und Bewerbern mehrere Stimmen zukommen zu lassen. Jede Wahlberechtigte und jeder Wahlberechtigter kann einzelnen Kandidatinnen und Kandidaten bis zu drei Stimmen geben. Das nennt man Kumulieren. Es ist auch möglich, Kumulieren und Panaschieren miteinander zu kombinieren. Bei den beiden Varianten ist darauf zu achten, dass die maximale Anzahl der Kreuze die Anzahl der Mandate nicht überschreitet. Die Wahlberechtigten können aber auch mit einem Listenkreuz eine größere Anzahl von Stimmen an einen Wahlvorschlag vergeben. Dies lässt sich mit Kumulieren und Panaschieren kombinieren. Es darf dabei aber nur eine Liste( Partei) angekreuzt werden, sonst ist der Stimmzettel ungültig.