Beschäftigte, die im Jahr 2020 ihr tarifliches Zusatzgeld (T-ZUG) in Freizeit umwandeln möchten, müssen dies bis zum 31. Oktober 2019 beantragen. Dabei gelten verbesserte Regeln bei der Berechtigung. So genügt für Beschäftigte in Wechselschicht künftig eine Betriebszugehörigkeit von 7 Jahren, davon 5 in Schicht (bisher: 15 Jahre, davon 10 in Schicht).